Vorstandsmitglieder der ÖUG

Dr. Alois Woldan

Präsident der ÖUG:
Univ. Prof. Dr. Alois Woldan

Geschäftsführender Präsident:
Handelsrat Dietlieb-Georg Linnerth

Vizepräsident:
Dr. Vasyl Pylypchuk

Generalsekretärin/Schriftführerin:
Dzwinka Strujak

Generalsekretärin Stv. / Medienreferentin:
DDr. Olha Voznyuk

Finanzreferentin:
Sophie Angerer

Finanzreferentin Stv.:
Iryna Fedoryshyn

Referent für humanitäre Aktionen:
Dr. Bogdan Darchyn MPA

Referentin für Kultur:
Mag. Zoryana Kushpler

Rechnungsprüferin:
Mag. Tatjana Dannik

Rechnungsprüfer Stv.:
Dr. Wlodzimierz Jacyniak

Mitgliedschaft

Mitglieder der ÖUG können sowohl physische als auch juristische Personen (ohne Unterschied) werden. Sie gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, unterstützende und Ehrenmitglieder.

1. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.

2. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die den Verein fördern und sich nicht oder nur in Teilbereichen oder nur zeitweilig an der Vereinsarbeit beteiligen.

3. Unterstützende Mitglieder fördern materiell und/oder ideell die Vereinstätigkeit.

4. Um den Verein besonders verdienten Mitgliedern kann auf Antrag des Vorstandes an die Generalversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Dies kann auch mit einer Ehrenfunktion verbunden werden. Erwerb der Mitgliedschaft

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.

2. Die Austrittsmeldung hat schriftlich spätestens 5 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres, das jeweils am 1. Jänner beginnt, an den Vorstand zu erfolgen.

3. Der Ausschluss wird vom Vorstand über Mitglieder verhängt, die sich unehrenhafter oder anderer schuldhafter Handlungen schuldig gemacht, das Ansehen des Vereines gefährdet oder die Mitgliedspflichten grob verletzt haben, insbesondere auch durch 3-jährigen Beitragsrückstand trotz Mahnung.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied ist berechtigt, zu den in diesen Statuten oder von den Vereinsorganen festgelegten Bedingungen an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und seine Einrichtungen zu benutzen. Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht in der Generalversammlung haben nur die ordentlichen

Mitglieder.

2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach besten Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was Ansehen und Zweck des Vereines schädigt. Sie haben diese Statuten sowie Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und sind zur pünktlichen, unaufgeforderten Zahlung der Beiträge und sonstiger Gebühren verpflichtet.

Vereinszweck der ÖUG

Heute wird die gesellschaftsnützliche Arbeit der ÖUG in erster Linie von freien und öffentlichen Trägern geleistet.

1. Der Verein ist überparteilich, gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Er ist an kein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebunden, seine Tätigkeit darf jedoch der christlichen Ethik nicht zuwider handeln.

2. Der Verein bezweckt in gemeinnütziger Weise (im Sinn der §§ 34ff Bundesabgabenordnung) die Förderung aller Formen der ukrainischen Kultur (Literatur, Theater, bildende Kunst, Ausstellungswesen, Musik und Volksbrauchtum) in Österreich sowie die Zusammenarbeit Österreichs und der Ukraine auf allen Gebieten des geistigen, kulturellen, politischen, religiösen, humanitären, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

1. Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

2. Als materielle Mittel dienen:
a) Konzerte, Dichterlesungen, Theateraufführungen, Ausstellungen, Vorträge, Versammlungen, Diskussionsabende und gesellige Zusammenkünfte;
b) Herausgabe eines Mitteilungsblattes;
c) Einrichtung einer Bibliothek.

3. Die erforderlichen materiellen Mittel werden aufgebracht durch:
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge;
b) Erträgnisse aus Veranstaltungen und Veröffentlichungen;
c) Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen;
d) Veröffentlichungen und Sponsoring.

Mitglied werden

Nachfolgend können Sie das Formular zur Aufnahme in die Österreichisch-Ukrainische Gesellschaft herunterladen. Füllen Sie das Formular bitte vollsändig aus und senden Sie es an kontakt@oeug.at oder per Post an die folgende Adresse:

Österreichisch–Ukrainische Gesellschaft
Schönlaterngasse 7/8
1010 Wien

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